Mediationen haben im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren nicht das Ziel, einer Partei Recht zu geben. Mediator*innen treffen keine inhaltlichen Entscheidungen, geben keine Empfehlungen ab und machen auch keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung. Dies unterscheidet die Mediation auch deutlich von Schlichtungen. Mit der Schlichtung hat Mediation allerdings gemein, dass ohne Zustimmung der Parteien keine verbindliche Entscheidung gefällt wird.
Mediation ist keine Form von Psychotherapie. Veränderungen im Verhalten der Mediant*innen untereinander werden nur insoweit gefördert, als sie für die verbindliche Lösung des Konflikts notwendig sind.